Sommercamp 2024

Die Sport-Vereinigung Schwechat plant für den kommenden Sommer bereits traditionell sein Trainingscamp im Rudolf-Tonn Stadion. Vom 1. Juli bis 5. Juli 2024 wird vor allem der Spaß aber auch Technik, Koordination uvm. im Vordergrund stehen.

 

Unsere ausgebildeten Nachwuchstrainer sowie Spieler aus der Kampfmannschaft werden die Trainings in dieser Woche leiten.

 

Eingeladen sind alle Kinder aus Schwechat und der unmittelbaren Region bis zum 13. Lebensjahr. Die Kinder müssen nicht Spieler der SV Schwechat sein. Alle sind bei uns herzlich eingeladen.

 

Die Betreuung beginnt bereits ab 7.30 Uhr inklusive Frühstück. Um 9.00 Uhr startet das erste Training. Danach wird in der Kantine bzw. auf unserer Stadionterrasse zu Mittag gegessen.

 

Nach dem Mittagessen wird es ein Programm geben. (Je nach Wetterlage: Spaziergang zum Schwechat Strand, Besuch des Sommerbades, Gesellschaftsspiele in der Kantine uvm.)

 

Ab ca.14.00 - 15.30 Uhr folgt die zweite Trainingseinheit.

 

Die Kinder wären dann ab ca. 16.00 Uhr wieder abzuholen. 
Am Freitag um 13.00 Uhr.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder vegetarische Ernährung bitte im Feld "Sonstige wichtige Infos" eintragen.

Geschwisterkinder bezahlen 220,- Euro.

 

 

 

Bitte das Formular vollständig ausfüllen:

Die Sommercamp-Gebühr (270,- Euro) ist bitte mit folgendem Zahlungsgrund "Vorname/Nachname des Kindes - Sommercamp 2024"  auf folgendes Konto zu überweisen:

Raiffeisenbank Schwechat
Sport-Vereinigung Schwechat Fußball
AT88 3282 3000 0102 3845



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DSGVO:Artikel 13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

1)

Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:

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d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;

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f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.

2)

Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:

a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;

c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;

d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und

f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22Absätze 1 und 4 und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitungfür die betroffene Person.

3)

Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.

4)

Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.